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   VGH Bayern, 19.04.2023 - 22 ZB 22.1199   

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https://dejure.org/2023,10524
VGH Bayern, 19.04.2023 - 22 ZB 22.1199 (https://dejure.org/2023,10524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2023 - 22 ZB 22.1199 (https://dejure.org/2023,10524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2023 - 22 ZB 22.1199 (https://dejure.org/2023,10524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    GewO § 35
    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Rückständen bei der Rentenversicherung

  • rewis.io

    Rentenversicherung, Arbeitnehmer, Bescheid, Schuldnerverzeichnis, Gewerbeuntersagung, Zulassungsverfahren, Verwaltungsverfahren, Zeitpunkt, Streitwertfestsetzung, Gewerbe, Prognose, Zweifel, Finanzamt, Mitteilung, Deutsche Rentenversicherung, ernstliche Zweifel, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 22 ZB 22.1199
    Dieses hat zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, wonach bei gewerbeübergreifender Unzuverlässigkeit die erweiterte Gewerbeuntersagung grundsätzlich als verhältnismäßig angesehen wird (BVerwG, B.v. 12.1.1993 - 1 B 1.93 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 22 BV 13.260

    Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - Maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 22 ZB 22.1199
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte besteht die die Unzuverlässigkeit begründende wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit auch bei der Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen (vgl. etwa BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 27.1.2014 - 22 BV 13.260 - juris Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 22 ZB 22.1199
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 22 ZB 22.1199
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte besteht die die Unzuverlässigkeit begründende wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit auch bei der Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen (vgl. etwa BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 27.1.2014 - 22 BV 13.260 - juris Rn. 15 f.).
  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 22 ZB 22.1199
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • VG München, 27.01.2022 - M 16 K 21.3041

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit, Nichterfüllung von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 22 ZB 22.1199
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. Januar 2022 - M 16 K 21.3041 - wird abgelehnt.
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